Die gesetzliche Rentenversicherung als Alterssicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung stellt nach wie vor den wichtigsten Baustein für die Alterssicherung und damit die finanzielle Versorgung nach Austritt aus dem Berufsleben dar, auch wenn die Altersvorsorge heute auf einem Modell basiert, das sich in drei Säulen gliedert. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung als erste Säule kommen somit der betrieblichen Altersvorsorge als zweite Säule und der privaten Absicherung, beispielsweise durch private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen oder anderweitig angespartes Guthaben, immer wichtigere Rollen zu. Bei der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die Bestandteil der Sozialversicherung ist. Das bedeutet, dass prinzipiell alle Arbeitnehmer, Angestellten und auch Auszubildende Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind und jeden Monat einen bestimmten Teil ihres Bruttoeinkommens als Beitrag einzahlen. Wie auch bei den anderen Elementen der Sozialversicherung, beispielsweise der Arbeitslosenversicherung, der Pflegeversicherung oder der Krankenversicherung, trägt der Beitragszahler die Beiträge aber nicht selbst, sondern teilt sie sich mit seinem Arbeitgeber. Das Umlageverfahren basiert nun auf dem sogenannten Generationenvertrag, was vereinfacht erklärt bedeutet, dass die jüngere Generation das Einkommen der älteren Generation erwirtschaftet. Die Beiträge während der Berufstätigkeit dienen also nicht dazu, ein eigenes Guthaben fürs Alters anzusparen, sondern werden eingesetzt, um die derzeitigen Rentenzahlungen zu finanzieren. Allerdings sichert sich der Beitragszahler Anspruch auf seine eigene Rente und Höhe und Dauer der einbezahlten Beiträge nehmen Einfluss auf seine künftige Altersrente. Damit ein Beitragszahler seine Altersrente beziehen kann, muss er einige Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört in erster Linie, dass er ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben muss, dieses liegt derzeit noch bei 65 Jahren, und die sogenannten Wartezeiten erfüllt sein müssen. Wartezeiten sind die Zeiten, die als rentenrechtliche Zeiten angerechnet werden. Diese umfassen einerseits die Beitragszeiten, also die Zeiten, in denen der Versicherte Beiträge einbezahlt hat, und andererseits Berücksichtigungs- oder Ersatzzeiten, beispielsweise die Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer eine Lehre absolviert, studiert oder den Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, krank oder arbeitslos war, Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen hat. Hat der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet oder 45 Jahre lang Beiträge einbezahlt, wird die volle Altersrente ausbezahlt, entschließt er sich dazu, früher oder später in Rente zu gehen, wird das Alterseinkommen entsprechend gekürzt oder erhöht. Die Berechnung der Rente gliedert sich in drei Schritte. Zunächst werden anhand der Beitragsdauer und der Höhe der einbezahlten Beiträge Entgeltpunkte berechnet, diese in die persönlichen Entgeltpunkte umgerechnet und aus diesen persönlichen Werten dann die Altersrente ermittelt. Die Problematik im Zusammenhang mit der Alterssicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung ist allerdings die, dass das System nur solange funktionieren kann, solange die Einnahmen der Rentenkassen die Ausgaben übersteigen oder zumindest decken können. Eine alternde Gesellschaft, eine niedrige Geburtenrate und hohe Arbeitslosenquoten bewirken aber, dass die Einnahmen sinken während die Ausgaben steigen, so dass dies in der Konsequenz dazu führt, dass das Rentenniveau im Allgemeinen langfristig wohl nach unten korrigiert werden wird.
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